| GF98.00-P-9100A | Lackschadensbeurteilung: Prüfmittel, Prüfgeräte, Prüfverfahren | 11.3.97 |
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| Einführung Lackschaden-Beurteilung Außenhaut-Lackierung
Bei der Außenhaut-Lackierung wird durch den Einsatz modernster Technologien in Verbindung mit hochwertigen Lackmaterialien und ständiger umfangreicher Prüfungen, ein gleichbleibend hoher Qualitätsstand sichergestellt. Sie hat im wesentlichen zwei Funktionen: den Korrosionsschutz,
den optischen Eindruck.
Während der Korrosionsschutz durch meßtechnische, optische und chemische Prüfungen überwacht werden kann, wird der optische Eindruck der Außenhaut-Lackierung am Fahrzeug vorwiegend durch das "menschliche Auge" im Vergleich mit Standards beurteilt = subjektive Beurteilung. |
Mögliche Beeinträchtigungen des optischen Eindrucks der Lackoberfläche:
Karosserie-Rohbaufehler z. B.: Schleifriefen, Dellen, Beulen, Kratzer.
Lackfehler z. B.: Struktur, Lackläufer, Staubeinschlüsse, Krater.
Der Beurteilungs-Maßstab ergibt sich aus der Häufigkeit, Sichtbarkeit und Lage der Unregelmäßigkeiten. |
| Zoneneinteilung der Außenhaut
Die Qualitätskontrolle der Fertigung unterscheidet beim optischen Eindruck nach direkten und untergeordneten Sichtbereichen. Zu diesem Zweck wurde die gesamte Außenhaut der Karosserie in Zonen eingeteilt: A Die Zone I muß eine einwandfreie und saubere Lackoberfläche aufweisen. Kleine einzelne Schmutzeinschlüsse, in Abständen von über 40 cm können belassen werden. B Zone II kleinere Lackfehler, leicht unruhige Stellen, kaum erkennbare Schleifstellen sowie kleinere Schmutzeinschlüsse, die im Gesamtbild nicht störend wirken, können belassen werden. C In der Zone III können außer in den Zonen I und II zugestandenen Fehlern noch Karosserie-Rohbaufehler, die jedoch das Gesamtbild nicht beeinträchtigen, belassen werden. Kleinere bzw. vereinzelte Unregelmäßigkeiten beeinträchtigen die Gebrauchstüchtigkeit nicht, vielmehr führt deren Beseitigung oftmals zu einem schlechteren optischen Gesamteindruck. |
Zoneneinteilung für den Innenbereich
Zone II Türfalze und Einstieg Zone III Alle anderen Innenbereiche gehören zur Zone III, wie z. B.: Gesamter Motorraum, Kühlerbrücke, Motorhaubenfalz, Kotflügelfalz, Heckdeckelfalz, Motorhaube, Heckdeckel und Kofferraum. |
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| P98.00-0993-79 |
| A Zone I | B Zone II | C Zone III |
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Chemische Einflüsse auf die Lackierung | GF98.00-P-9100-01A | |
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Vorgehensweise bei der Schadensbeurteilung vor Ort | GF98.00-P-9100-02A | |
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Härteprüfverfahren am Objekt - Oberflächenhärte | GF98.00-P-9100-03A | |
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Prüfmethodik signifikanter Schadensbilder | GF98.00-P-9100-04A | |
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Unterscheidungsmerkmale Bläschen/Steinschlag | GF98.00-P-9100-05A |